Als erstes Deutsches Wertstoff-Zentrum und als eines von drei ersten Europäischen Betrieben überhaupt,  wird das Kommunale Rückkonsum-Zentrum in Mettlach mit dem Internationalen RAL-Gütezeichen für Rückkonsum ausgezeichnet.  Im September 2017 hatte die RAL-Gütegemeinschaft Rückkonsum e.V. auf ein neues RAL-Gütezeichen aufmerksam gemacht. Jetzt sind bereits die ersten drei Rückkonsum-Zentren mit dem wegweisenden RAL-Gütezeichen Rückkonsum – GZ 950 prämiert worden; und die Mettlacher Einrichtung ist dabei. Die drei Rückkonsum-Zentren in Deutschland, Luxemburg und Schweden erhielten die Gütezeichen für die geprüfte Qualität ihrer Einrichtungen zur Rücknahme von Altprodukten.

Das Kommunale Rückkonsum-Zentrum Mettlach

Bereits seit einigen Jahren bietet das Kommunale Rückkonsum-Zentrum im Bereich „Recycling” allen Einwohnern der angeschlossenen Haushalte nicht nur eine leistungsfähige Wertstoffsammelstelle, sondern auch eine fachliche Beratungsstelle in Sachen Müllverwertung und Müllvermeidung, eine permanente Annahmestelle für Sondermüll in der „SuperDrecksKëscht®” und einen attraktiven „Second-Hand-Shop”. Der Betrieb des Rückkonsum-Zentrums der Gemeinde Mettlach steht unter der fachkundigen Führung des Mettlacher Umwelt-Pioniers Hans-Peter Walter, welcher bereits bei der Planung und beim Bau der Anlage seine langjährige Erfahrung mit Recyclingzentren eingebracht hat. Über die saarländischen Grenzen hinaus hat sich der hohe Qualitäts-Standard im Mettlacher Rückkonsum-Zentrum bereits herum gesprochen. Belohnt wird der langjährige Einsatz für die Umwelt nun durch die Prämierung mit dem RAL-Gütezeichen Rückkonsum GZ 950, die im Rahmen einer Feier vor Ort am 28.Juni 2018 stattfindet.

Der Weg zur „Circular Economy“

Kommunale Betriebe und Unternehmen können ihre nachhaltige und den Zielen des Circular-Economy gerecht werdende Dienstleistung mit dem neuen Gütezeichen auszeichnen lassen. Dadurch werden Bürgernähe und eine saubere Abwicklung, die spiegelbildlich dem Verkauf von Neuprodukten angelegt ist, neue Impulse in einem wichtigen Bereich der kommunalen Rückführung von Ressourcen bringen. Das vom RAL veröffentlichte Gütezeichen Rückkonsum kennzeichnet den Übergang von der althergebrachten Abfallwirtschaft in den Rückkonsum, also die konsequente Rückführung von Altprodukten in die „Circular-Economy“.

Das RAL-GZ950 Rückkonsum, ein anerkanntes Prüfverfahren

Die Auszeichnung mit dem RAL-Gütezeichen Rückkonsum bedingt eine umfassende Prüfung der Rückkonsum-Zentren auf Basis der Güte- und Prüfbestimmungen, die der RAL in 2017 veröffentlicht hat. Die Auditoren der Gütegemeinschaft haben mittlerweile bereits drei Zentren auf Herz und Nieren geprüft und ihre Berichte wurden dem  Güteausschuss zur Entscheidung über die Vergabe von Gütezeichen vorgelegt. Dem Rückkonsum-Zentrum der Gemeinde Mettlach konnte bereits im ersten Anlauf eine Übereinstimmung mit den strengen Vorgaben der Gütesicherung bestätigt werden, so dass nach entsprechend eindeutiger Abstimmung im RAL-Güteausschuss die Vergabe des begehrten Gütezeichens nur noch Formsache war.

Vom Abfall zu Produkten

Wie der Vorstandsvorsitzende der Gütegemeinschaft Robert Leven im Vorfeld der Vergabe an das prämierte Kommunale-Rückkonsum-Zentrum erläuterte, „hat die Einrichtung gezeigt, dass die Gleichsetzung des Begriffes Abfall mit den Schlagwörtern Dreck, Müll und Schrott in diesem Rückkonsum-Zentrum nie stattgefunden hat. Die Bürger der angeschlossenen Haushalte können sich mit dem Rückkonsum-Zentrum identifizieren und nutzen die angebotenen kommunalen Leistungen, in dem Umfang wie es für eine nachhaltige Circular-Economy absolut zuträglich ist. Wir sprechen in diesem Zusammenhang nicht mehr von Abfall, sondern von Altprodukten, nicht mehr von Abfallentsorgung, sondern von Rückkonsum.“ 

Das neue RAL-Gütezeichen Rückkonsum setzt genau an dieser Stelle an, beinhaltet entsprechende Anforderungen an den äußeren Eindruck, den die Rückkonsum-Zentren hinterlassen sollten. Gleichzeitig beinhalten die Güte- und Prüfbestimmungen, die den entsprechenden Prüfungen der Rückkonsum-Zentren zugrunde liegen, aber auch Zielvorgaben an die Verwirklichung, die Umsetzung einer nachhaltigen Circular-Economy.

Alle Maßnahmen der Rückführung der angenommenen Altprodukte in den Produktkreislauf, beginnend mit der Annahme der Alt-Produkte, über die sichere Lagerung und die Weiterführung zur Wiederverwendung oder zur produktorientierten oder sonstigen Verwertung werden im Rahmen der RAL-GZ 950 mit entsprechend zielführenden Anforderungen begleitet.

Eine bessere Kommunikation

Ein sehr wichtiges Element ist dabei die Vermeidungsberatung. Sie soll nicht nur die Bürger ansprechen, die Altprodukte andienen, sondern alle Menschen im Einzugsbereich des Rückkonsum-Zentrums zur Nutzung von nachhaltigen, abfallarmen Produkten animieren. Kommunikation und Kundenberatung müssen diesbezüglich im spiegelbildlichen Sinne der Werbungmaßnahmen, die zum Konsum von Produkten anregen, durchgeführt werden. Das bedeutet, dass hierfür die gleichen Werbemaßnahmen (z.B. Presse, Rundfunk, Fernsehen, Broschüren, etc.) angewendet werden müssen, die auch zur Bewerbung von neuen Produkten angewandt werden.

Wieviel wird weiter genutzt?

Der Anteil der angenommen Alt-Produkte, die zur Wiederverwendung gehen bzw. der Rückführung in den Produktkreislauf zugeführt werden, wird mittels der in der RAL-Gütesicherung niedergelegten „Produkt-Potential“-Methode transparent gemacht. Mit dem in Luxemburg entwickelten Konzept des „Produkt-Potentials“ nach ISO 14024 werden gütegesicherte Rückkonsum-Zentren jährlich von den RAL-Prüfern hinterleuchtet. Das auf die einzelnen Alt-Produkte bezogene Produkt-Potential (siehe auch Kasten „Begriffe aus der neuen RAL-Gütesicherung Rückkonsum“ unten) wird den Bürgern als Orientierungshilfe an den Annahmestellen für Alt-Produkte zur Verfügung gestellt. Ihnen wird mit Hilfe dieser Hinweise verdeutlicht, welche ihrer angelieferten Alt-Produkte oder -Materialien einen hohen Verwertungsgrad erzielen können und welche Produkte sie künftig vielleicht vermeiden sollten, weil sie nur zu einem geringen Grad in den Produktkreislauf rückführbar sind oder nur fachgerecht final entsorgt werden können.

Vorstandsvorsitzender Robert Leven zeigt sich davon überzeugt, dass „die weiteren bereits in der Warteschleife stehenden Rückkonsum-Zentren, demnächst schon auf Basis der RAL-GZ 950 geprüft und sicherlich nach bestandener Prüfung mit dem neuen Gütezeichen ausgezeichnet werden. Nachahmer-Kommunen sind herzlich willkommen, sich anzuschließen und damit ihre Bürgernähe und ihre nachhaltige Umsetzung der Circular-Economy mit dem neuen Label darzulegen. Das Kommunale Rückkonsum-Zentrum der Gemeinde Mettlach hat eine absolut Europäische Vorbildfunktion inne“.

Für weitere Informationen und für Gespräche über den Einstieg in die Circular-Economy steht die RAL-Gütegemeinschaft gerne zur Verfügung.

RAL – Gütegemeinschaft Rückkonsum e.V.,

St. – Georg-Str. 37, 66663 Merzig,

www.ral-gz950.com

rueckkonsum@ral-gz950.com

Tel. +491722888537